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AGB

MGI Immobilien


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/ Vermietung bleiben vorbehalten.
  2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.
  3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

    Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
  4. Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

    Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den Vertragsinhalt zur Berechung des Provisionsanspruchs zu erteilen.

    Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.
  5. Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen:

    (a) Kauf Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 5 Mio. 3,5% vom Käufer.

    (b) Erbbaurecht
    Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet von dem Vertragswert bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 5 Mio. 3,5% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.

    (c) Übertragung von Gesellschaftsrechten
    Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Vertragswert bis EUR 5 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 5 Mio. 3,5% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.

    (d) An- und Vorkaufsrecht
    Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1% vom Erwerber.

    (e) Vermietung und Verpachtung

    • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 2,5 Bruttomonatsmieten vom Mieter.
    • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter.
    • Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche und Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von den vorstehenden Provisionssätzen eine weiter Bruttomonatsmiete vom Mieter.


    Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  7. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt und/oder von einer dritten Person angeboten worden, ist uns dies schriftlich, spätestens innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen.
  8. An Provisionen sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an die Firma MGI Managementgesellschaft für Immobilienentwicklung mbH zu zahlen.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Osnabrück.
  10. Sollten einzelne Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.